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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Bestimmungen
Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung der Firma mvk Infrastrukturservice GmbH, im folgenden mvk Infrastrukturservice genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für die Fa. mvk Infrastrukturservice unverbindlich, auch wenn die Fa. mvk Infrastrukturservice diesen Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.  

Angebote, Bestellungen
Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. 

Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export
Die Fa. mvk Infrastrukturservice behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Schaltplänen, Software und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung der Fa. mvk Infrastrukturservice dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an die Fa. mvk Infrastrukturservice zurückzugeben. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Fa. mvk Infrastrukturservice nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlich Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Fa. mvk Infrastrukturservice. Insbesondere sind die jeweils gültigen Embargobestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika  (U.S.A.) und der Bundesrepublik Deutschland  (BRD) zu beachten.  

Lieferungen und Lieferfristen
Alle von der Fa. mvk Infrastrukturservice angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz der Fa. mvk Infrastrukturservice verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen einen Rücktritt vom Vertrag.  

Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager der Fa. mvk Infrastrukturservice. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über, sobald die Ware den Empfänger erreicht hat. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich die Fa. mvk Infrastrukturservice vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw. Empfänger gewünschten Versandformen, -arten und Versicherungswerte sind der Fa. mvk Infrastrukturservice im Voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Empfängers bzw. Auftraggebers. 

Preise, Zahlung und Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%. Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart - ab Sitz bzw. Lager der Fa. mvk Infrastrukturservice. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet die Fa. mvk Infrastrukturservice Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.  

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt Eigentum der Fa. mvk Infrastrukturservice. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann die Fa. mvk Infrastrukturservice jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt der Fa. mvk Infrastrukturservice hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an die Fa. mvk Infrastrukturservice ab. Eine etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an Dritte hat der Empfänger unverzüglich der Fa. mvk Infrastrukturservice anzuzeigen. 

 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an: 

mvk Infrastrukturservice GmbH
Dorfstr.12
15366 Hönow
+49-3342-3976-14 fon
+49-3342-3976-46 fax
info@mvk.de 

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 35,00 € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nichtpaket versandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Garantie, Gewährleistung, Haftung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bei Kaufleuten gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte der Fa. mvk Infrastrukturservice schriftlich anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Unterlässt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder Mängelrüge, so ist die Fa. mvk Infrastrukturservice bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall der Fa. mvk Infrastrukturservice zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen der Fa. mvk Infrastrukturservice an sie zur Überprüfung bzw. Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw. Auftraggebers zurückzuliefern. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Fa. mvk Infrastrukturservice auf Austausch, der Reparatur oder der Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist der Fa. mvk Infrastrukturservice eine angemessene Frist zu setzen. Sonstige Forderungen, insbesondere Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Verbrauchsmaterialien und so genannte Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der gelieferten Produkte entstehen, haftet die Fa. mvk Infrastrukturservice in keinem Fall. Es bleibt dem Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fa. mvk Infrastrukturservice. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Fa. mvk Infrastrukturservice soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Empfänger oder Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.